Ampel einig: Ausbau erneuerbarer Energien soll schneller genehmigt werden

SPD, Grüne und FDP haben sich auf eine Novelle des Immissionsschutzgesetzes mit Digitalverfahren und kürzeren Fristen etwa für Windrad-Erneuerungen verständigt.

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Transport einer Windanlagen-Komponente, Rheinland-Pfalz, 2014

(Bild: Bernd Zillich/ Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Nach über einjährigen Verhandlungen haben sich die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf eine Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geeinigt. Die Ampel-Koalition will damit vor allem Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen, Elektrolyseure, die etwa für die Wasserstoffgewinnung entscheidend sind, sowie für Wind- und Solarkraftwerken beschleunigen und entbürokratisieren. Die nötigen Prozesse sollen demnach – inklusive zugehöriger Anhörungen – künftig in erster Linie digital umgesetzt werden. Dazu kommt eine sogenannte Genehmigungsfiktion: Behörden sollen Einwände für viele Vorhaben bei einer Zentralstelle innerhalb eines Monats vorlegen müssen, andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt.

Außerhalb von Naturschutzgebieten wird dem Plan nach ferner eine vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau einschlägiger Anlagen ausreichen. Das Erneuern von Windrad-Parks soll mit dem sogenannten Repowering leichter werden. Der Regierungsentwurf für die Novelle sah bereits vor, dass Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen möglich werden. Die Exekutive will zudem "Krisensonderausschreibung für Solaranlagen" des ersten Segments einführen. Das betrifft Freiflächenanlagen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. Die ursprüngliche Initiative enthielt auch eine Klausel, um Limits bei der Wirkleistungseinspeisung bei bestehenden Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW aufzuheben.

Umweltpolitiker der Regierungsfraktionen bezeichneten die Übereinkunft als "Booster" für Planungsbeschleunigung, Klimaschutz, Arbeitsplatzsicherung und Wirtschaftswachstum. "Das Gesamtpaket ist die größte Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes seit 30 Jahren", betonte Daniel Rinkert (SPD). Die Koalition setze damit auch "große Teile" des von Bund und Ländern im September vereinbarten Pakts für Planungsbeschleunigung um.

"Indem wir endlich den Klimaschutz an den Anfang des Gesetzestextes aufnehmen, sorgen wir für eine sichere Rechtsgrundlage" für einschlägige Maßnahmen, freute sich Tessa Ganserer von den Grünen. "Zudem zapfen wir die bisher entweichende Abwärme für die Nahwärmeversorgung an. So erzeugen wir Heizwärme aus bereits erzeugter Energie und mindern zugleich den Ausstoß von CO₂." Judith Skudelny (FDP) konstatierte: "Die deutsche Wirtschaft wartet schon lange auf diesen Genehmigungsturbo. Antragsunterlagen füllen bisher viele Aktenordner und tausende Seiten Papier – wir digitalisieren diese Prozesse." Die "Wirtschaftswende" begünstigten nun eine verbindliche Verfahrensdauer, Fristverkürzungen und "ein vorzeitiger Baubeginn dort, wo Umweltbelange nicht oder kaum berührt werden".

Robert Habeck (Grüne), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sprach von einem "Meilenstein auf dem Weg für schnellere und unbürokratischere Verfahren". Seine das Umweltressort leitende Parteikollegin Steffi Lemke unterstrich: "Wir nutzen mit den geplanten Anpassungen das Beschleunigungspotenzial des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aus, ohne materielle Schutzstandards abzusenken." Der massive Zubau von Wind und Solar strafe alle Lügen, "die den Umwelt- und Naturschutz immer als Bremser darstellen".

Das Immissionsschutzgesetz des Bundes trat 1974 in Kraft. Die Politik wollte damit vor allem gegen Umweltverschmutzung durch die Industrie vorgehen. Seitdem ist es mehrfach überarbeitet und erweitert worden. Es enthält Auflagen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen etwa durch Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen. Bekannt geworden ist es auch durch die darin enthaltene Treibhausgasminderungs-Quote (THG), die auch die Anrechnung und Förderung von synthetischen strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr (E-Fuels) vorsieht. Der Bundestag soll die erneute Reform nun im Juni beschließen.

(nie)